Der Gesundheitsversicherer der ERGO
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung der DKV sind Urlauber und Berufstätige auf Auslandsreise bei gesundheitlichen Problemen vor Ort finanziell abgesichert. Die Mehrkosten bei der Behandlung als Privatpatient, zusätzliche Eigenzuzahlungen bei Medikamenten und die Kosten für Krankenhausaufenthalte werden schnell und zuverlässig übernommen. Für die Kostenerstattung nach der Reise sind aber unbedingt einige Belege zur Vorlage bei der DKV notwendig.
Krankenhäuser rechnen meist auf direktem Weg mit der DKV ab, so dass die Kostenerstattung automatisch geregelt wird. Hierfür müssen Sie bei der Aufnahme einfach nur die DKV-Card vorgelegen oder eine Abtretungserklärung im Krankenhaus unterschreiben. Dennoch empfiehlt sich nach der Einlieferung in die Klinik ein Anruf bei der Notfall-Hotline der DVK, die 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Hier bekommen Sie zuverlässige Auskünfte für Ihren persönlichen Fall.
Bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch während der Reise sollten Sie darauf achten, dass der Beleg für die Behandlung alle notwendigen Angaben enthält. Wichtig für die Kostenerstattung sind der vollständige Name des Patienten, die Diagnose und die ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdatum und Einzelpreisen. Damit es bei der Kostenerstattung nicht zu Problemen aufgrund der Sprachunterschiede kommt, ist es sinnvoll, einen Beleg in deutscher oder zumindest in englischer Sprache zu verlangen. Gleiches gilt für Rezepte. Bewahren Sie unbedingt die Quittung für die Medikamente auf!
Nach der Reise können Sie die Belege unter Nennung der Versicherungsnummer bei der DKV einreichen und die Kostenerstattung beantragen. Die Service-Hotline steht Ihnen bei Fragen rund um die Auslandsreisekrankenversicherung jederzeit gerne zur Verfügung.